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   OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07   

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OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07 (https://dejure.org/2007,1645)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.07.2007 - 9 LB 5/07 (https://dejure.org/2007,1645)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 9 LB 5/07 (https://dejure.org/2007,1645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zweitwohnungsteuer darf auch für "Dauercamping" erhoben werden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 79 Abs. 1 BewG; § 5 Abs. 1 ZWStS; § 5 Abs. 2 ZWStS; § 2 Abs. 2 S. 2 ZWStS; § 4 Abs. 3 S. 2 ZWStS; Art. 3 Abs. 1 GG
    Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für einen ganzjährig auf einem Campingplatz der Gemeinde abgestellten Wohnwagen; Aufwandsteuern als Steuern auf die Einkommensverwendung und Vermögensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf; Innehaben einer weiteren Wohnung als ...

  • Judicialis

    GG Art. 105 Abs. 2 a; ; NKAG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 105 Abs. 2a; NKAG § 3
    Zweitwohnungsteuer darf auch für "Dauercamping" erhoben werden - Aufwandsteuer; Dauercamping; Mobilheim; Wohnmobil; Wohnwagen; Zweitwohnungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Zweitwohnungsteuer darf auch für Dauercamping erhoben werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungsteuer darf auch für "Dauercamping” erhoben werden

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungssteuer für Wohnwagen von Dauercampern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für einen ganzjährig auf einem Campingplatz der Gemeinde abgestellten Wohnwagen; Aufwandsteuern als Steuern auf die Einkommensverwendung und Vermögensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf; Innehaben einer weiteren Wohnung als ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zweitwohnungssteuer für Dauercamper

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Zweitwohnungssteuer für Campingwagen

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungssteuer gilt auch für Wohnwagen oder ähnliches

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zweitwohnungssteuer für Dauercamper

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungsteuer darf auch für "Dauercamping" erhoben werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zweitwohnungsteuer darf auch für "Dauercamping" erhoben werden - Wohnwagen ist Wohnung, wenn er nur gelegentlich bewegt wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 280 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1186 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2000 - A 2 S 334/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07
    In der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte ist deshalb inzwischen allgemein anerkannt, dass auch mit dem Vorhalten von Mobilheimen, Wohnmobilen sowie Wohn- und Campingwagen auf einem Dauerstandplatz grundsätzlich ein mit der Zweitwohnungsteuer besteuerbarer besonderer Aufwand für die persönliche Lebensführung betrieben wird, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.7.1986 - 2 S 892/85 - VBlBW 1987, 269; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.11.2000 - 2 S 334/99 - JMBl ST 2002, 254; OVG NRW, Urt. v. 15.3.1999 - 22 A 391/98 - DWW 1999, 228 = ZKF 1999, 181 = NWVBl 199, 347 = KStZ 1999, 217 = NVwZ 1999.223).

    Es genügt vielmehr nach der vom erkennenden Senat geteilten überwiegenden Auffassung, wenn diese Einrichtungen in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen (ebenso: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.11.2000, a.a.O, m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschl. v. 25.1.2006, a.a.O. m.w.N.; VG München, Urt. v. 28.9.2006 - M 10 K 06.2059 - u. Beschl. v. 5.12.2006 - M 10 S 06.3639 - zitiert nach juris).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07
    Der Aufwand als ein äußerlich erkennbarer Zustand, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 = KStZ 1984, 29 = DVBl 1984, 216 = DÖV 1984, 246 = NJW 1984, 785 = BayVBl 1984, 239).

    Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.12.1983, a.a.O.; u. v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 - BVerfGE 114, 316 = NJW 2005, 3556 = ZKF 2006, 91 = BayVBl 2006, 498).

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89

    Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07
    Vielmehr reicht es für die Besteuerung aus, wenn mit dem Einkommen oder Vermögen ein Aufwand bestritten wird, der über das für die Deckung der allgemeinen Lebensbedürfnisse Erforderliche hinausgeht (BVerwG, Urt. v. 29.11.1991 - 8 C 107.89 - KStZ 1992, 71 = DÖV 1992, 489 = NVwZ 1992, 1098 = ZKF 1992, 379).

    Er unterscheidet sich von der Nutzung der Erstwohnung, die nicht als besonderer Aufwand i. S. des Art. 105 Abs. 2a GG anzusehen ist (BVerwG, Urt. v. 29.11.1991 - a.a.O.).

  • VG München, 28.09.2006 - M 10 K 06.2059
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07
    Es genügt vielmehr nach der vom erkennenden Senat geteilten überwiegenden Auffassung, wenn diese Einrichtungen in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen (ebenso: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.11.2000, a.a.O, m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschl. v. 25.1.2006, a.a.O. m.w.N.; VG München, Urt. v. 28.9.2006 - M 10 K 06.2059 - u. Beschl. v. 5.12.2006 - M 10 S 06.3639 - zitiert nach juris).
  • VG München, 05.12.2006 - M 10 S 06.3639
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07
    Es genügt vielmehr nach der vom erkennenden Senat geteilten überwiegenden Auffassung, wenn diese Einrichtungen in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen (ebenso: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.11.2000, a.a.O, m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschl. v. 25.1.2006, a.a.O. m.w.N.; VG München, Urt. v. 28.9.2006 - M 10 K 06.2059 - u. Beschl. v. 5.12.2006 - M 10 S 06.3639 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07
    Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.12.1983, a.a.O.; u. v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 - BVerfGE 114, 316 = NJW 2005, 3556 = ZKF 2006, 91 = BayVBl 2006, 498).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07
    Örtliche Aufwandsteuern erfassen indes nicht die allgemeine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern nur den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung (BVerwG, st. Rspr., z.B. Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 = DÖV 1996, 289 = DVBl 1996, 374 = ZKF 1996, 85 = NVwZ 1997, 86 = KStZ 1997, 36).
  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07
    Denn er steht in einem hinlänglich sachlichen Bezug zum Aufwand des Steuerpflichtigen, den dieser wegen seines auf einem Dauerstandplatz des Campingplatzes dauerhaft abgestellten Mobilheime, Wohnmobil, Wohn- und Campingwagen für seinen persönlichen Lebensbedarf tätigt und der neben der Standplatzmiete auch die vereinbarten Nebenkosten umfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.2003 - 9 C 3.02 - DVBl 2003, 748 = NVwZ 2003, 753 = BVerwGE 117, 345 = DÖV 2003, 681 = ZKF 2003, 247 = Buchholz 401.61 [Zweitwohnungsteuer Nr. 20]).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07
    Deshalb betont das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass der von der Aufwandsteuer erfasste konsumtive Aufwand für die persönliche Lebensführung auch ohne tatsächliche Inanspruchnahme der Zweitwohnung vorliegt und es genüge, dass die Zweitwohnung für eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums vorgehalten wird (z.B. Urt. v. 27.10.2004 - 10 C 2.04 - KStZ 2005, 50 = ZKF2005, 91 = NVwZ 2005, 828 = Buchholz 401.61 [Zweitwohnungsteuer Nr. 21] m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - 2 KN 1/05

    Stellplatzsteuer für Wohnmobile; kommunale Aufwandsteuer; Standplatzmiete;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07
    Auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bejaht die Besteuerbarkeit mit einer örtlichen Aufwandsteuer, verlangt indes abweichend von den übrigen zitierten Obergerichten, dass die Gemeinden eine örtliche Aufwandsteuer als "Stellplatzsteuer" erheben (Urt. v. 19.11.2003 - 2 KN 1/03 - und Beschl. v. 25.01.2006 - 2 KN 1/05 - NordÖR 2006, 218).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1986 - 2 S 892/85

    Zweitwohnungsteuer für Wohn- und Campingwagen

  • BVerwG, 21.04.1997 - 8 B 87.97

    Voraussetzung für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Einordnung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1999 - 22 A 391/98

    Überarbeitete Mustersatzung für Zweitwohnungsteuer

  • OVG Bremen, 16.11.2005 - 2 A 111/05

    Hilfe zur Erziehung; erzieherischer Bedarf; Vormund; Vollzeitpflege

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 97/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

    In dem Urteil des Senats vom 19. November 2003 ist es lediglich als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz angesehen worden, dass die streitgegenständliche Satzung "alle" Mobilheime unabhängig von ihrer jeweiligen Ausstattung im Wege einer Fiktion Zweitwohnungen gleichstellt hat (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 21. Mai 2010 - 14 A 794/07 - , juris, Leitsatz 1 und Rn. 10 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LB 5/07 -, juris, Rn. 9, 35 ff.; VGH München, Urteil vom 14. April 2011 - 4 B 10.2557 -, juris, Leitsatz 1 und Rn. 20; VGH Mannheim, Urteil vom 31. Juli 1986 - 2 S 892/85 -, juris bei Regelung einer fiktiven Behandlung von Mobilheimen u.ä.
  • VerfGH Bayern, 19.06.2009 - 17-VII-08

    Zweitwohnungsteuer für Dauercamper

    Die Popularklage gibt keinen Anlass, diese Frage weiter zu vertiefen, etwa dahingehend, ob es darauf ankommt, dass der Steuergegenstand über eine gewisse Mindestausstattung verfügt (wie z. B. Kochgelegenheit, Stromversorgung oder Ähnliches; vgl. dazu NdsOVG vom 11.7.2007 = NordÖR 2008, 82; Boelling, BayVBl 2007, 513/515 ff.).
  • VG Magdeburg, 22.12.2014 - 2 A 322/12

    Heranziehung zur Zahlung von Zweitwohnungssteuern für ein kleines, nicht in einer

    Steuergegenstand ist der Aufwand für das Wohnen außerhalb der Hauptwohnung (OVG Lüneburg, U. v. 11.07.2007 - 9 LB 5/07 -, juris).

    Dies ist hier der Fall, denn ebenso wie das Innehaben eines ortsfest aufgestellten Wohn- oder Campingwagens (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.11.2000 - A 2 S 334/99 - OVG Lüneburg, U. v. 11.07.2007 - 9 LB 5/07 -, juris) ist auch das Innehaben eines Gartenhauses, das von seiner Ausstattung her zumindest zum zeitweisen Wohnen geeignet ist, mit einem über die Deckung des gewöhnlichen Lebensbedarfs hinausgehenden besonderen Aufwand verbunden, in dem sich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Inhabers äußert.

    Denn neben der tatsächlichen Selbstnutzung ist es auch gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit, der regelmäßig auf die der Besteuerung zugrunde liegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (OVG Lüneburg, U. v. 11.07.2007 - 9 LB 5/07 -, juris).

  • VG Gelsenkirchen, 06.05.2008 - 18 K 1455/06

    Erhebung der Zweitwohnungsteuer für Wohnmobile und Campingwagen in Essen

    vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LB 5/07 -, Juris; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 KN 1/05 -, Juris.

    1999, S. 347, sowie Beschluss vom 20. März 2007, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 25. Januar 2006 a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. Juli 2007, a.a.O.; ferner: Urteil des erkennenden Gerichts vom 5. Dezember 2002 - 16 K 1649/00 -, Seite 8 bis 32 des Urteilsabdrucks, und den dazugehörigen Beschluss des OVG NRW vom 15. März 2004 - 14 A 957/03 -.

    vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. Juli 2007, a.a.O..

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08

    Melderechtlicher Begriff der Hauptwohnung bei Zweitwohnungsteuer

    Hat - wie hier - ein kommunaler Satzungsgeber den Begriff der Hauptwohnung in seiner Satzung nicht näher bestimmt und/oder eine Abgrenzung zwischen der Hauptwohnung und der Zweitwohnung nicht vorgenommen, liegt es - sofern nicht etwa aus der Entstehungsgeschichte der Normen Abweichendes folgt - nahe, eine diesbezügliche Auslegung anhand der Begriffe des Melderechts und der hierzu entwickelten Grundsätze vorzunehmen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2009 - 9 LB 5/07 - NSt-N 2007, 257 betreffend die Auslegung eines in einer Zweitwohnungsteuersatzung enthaltenen Wohnungsbegriffs anhand der melderechtlichen Bestimmungen; zu - wie vorliegend - einer Auslegung des in einer Zweitwohnungsteuersatzung enthaltenen Begriffs der Hauptwohnung und deren Abgrenzung zu anderen Wohnungen anhand des Melderechts VGH BW, Urteil vom 5.11.1992 - 2 S 194/90 - BWGZ 1993, 167, hier zitiert nach juris; s. auch Birk in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: September 2009, Band I, § 3 Rdn. 204 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2019 - 2 S 2087/19

    Zweitwohnungssteuer für Wohnmobil

    Vielmehr dürfte es genügen, wenn hierfür Einrichtungen in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.09.2014 - 4 L 121/13 - juris Rn. 40; Niedersächs. OVG vom 11.07.2007 - 9 LB 5/07 - juris Rn. 36; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2006 - 2 KN 1/05 - juris Rn. 14; Birk in Driehaus, aaO § 3 Rn. 200 mwN; Pfab, DStR 2008, 595 ; Boelling, BayVBl 2007, 513 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 98/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

    In dem Urteil des Senats vom 19. November 2003 ist es lediglich als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz angesehen worden, dass die streitgegenständliche Satzung "alle" Mobilheime unabhängig von ihrer jeweiligen Ausstattung im Wege einer Fiktion Zweitwohnungen gleichstellt hat (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 21. Mai 2010 - 14 A 794/07 - , juris, Leitsatz 1 und Rn. 10 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LB 5/07 -, juris, Rn. 9, 35 ff.; VGH München, Urteil vom 14. April 2011 - 4 B 10.2557 -, juris, Leitsatz 1 und Rn. 20; VGH Mannheim, Urteil vom 31. Juli 1986 - 2 S 892/85 -, juris bei Regelung einer fiktiven Behandlung von Mobilheimen u.ä.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2013 - 4 L 55/13

    Erhebung von Zweitwohnungssteuern bei einer mehrere hundert Meter entfernten

    Wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. November 2000 (- A 2 S 334/99 -), v. 19. August 2002 (- 2 L 325/02 -, zit. nach JURIS) und v. 11. August 2006 (- 4 M 319/06 -) zu Recht dargestellt hat, müssen Wohnungen im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts selbst keine konkrete Mindestausstattung (z. B. Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung, Heizung) aufweisen, um als Zweitwohnung angesehen werden zu können, sondern es reicht aus, wenn diese Einrichtungen in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30. April 2008 - 4 M 332/07 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 13. März 2008 - 1 M 14/08 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 11. Juli 2007 - 9 LB 5/07 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 25. Januar 2006 - 2 KN 1/05 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 4 ZB 15.830

    Ausnahme von der Zweitwohnungsteuer für Wohnung im gleichen Gebäude wie die

    Es genügt vielmehr, wenn sie bzw. einige von ihnen in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen (OVG LSA, B. v. 3.4.2013 - 4 L 55/13 - NVwZ 2013, 960; U. v. 30.9.2014 - 4 L 121/13 - juris Rn. 45; OVG MV, B. v. 13.3.2008 - 1 M 14/08 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, U. v. 11.7.2007 - 9 LB 5/07 - juris Rn. 36; OVG SH, B. v. 25.1.2006 - 2 KN 1/05 - Rn. 14; Birk in Driehaus, a. a. O., § 3 Rn. 200).
  • VG Oldenburg, 24.11.2008 - 2 B 2554/08

    Zum Wohnungsbegriff im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts; Leerstand;

    Es genügt beispielsweise, wenn mehreren Wohnungen/Appartements eine extern gelegene Gemeinschaftsküche oder/und ein extern gelegenes Gemeinschaftsbad zugeordnet ist/sind (vgl. Birk in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm., Stand März 2008, § 3 Rn. 200; VG Oldenburg, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 2 A 1562/04 -, juris, Rn. 25, auch einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG; Nds. OVG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LB 5/07 -, juris, Rn. 36, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NdsVBl 2007, 306 f. zur nicht notwendigen Mindestausstattung ortsfester Wohn- und Campingwagen; VG München, Urteil vom 12. Juli 2007 - M 10 K 06.3116 -, juris, Rn. 21; a.A. hinsichtlich der Mindestausstattung: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Juni 1982 - 2 S 567/82 -, juris (Orientierungssatz), mit Veröffentlichungshinweis auf ZKF 1983, 33; VG Freiburg, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 9 K 386/02 -, juris, Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 21. April 1997 - 8 B 87/97 -, juris, Rn. 6 ).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07

    Absicht; Eigennutzung; Ferienwohnung; GbR; Gemeinde; Gesellschaft bürgerlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - 14 A 1404/11

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für das Abstellen eines Wohnmobils bzw.

  • VG München, 30.07.2009 - M 10 K 08.1153

    Zweitwohnungssteuer

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.06.2007 - 11 LB 398/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7206
OVG Niedersachsen, 26.06.2007 - 11 LB 398/05 (https://dejure.org/2007,7206)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.06.2007 - 11 LB 398/05 (https://dejure.org/2007,7206)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 11 LB 398/05 (https://dejure.org/2007,7206)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abschiebungsverbot wegen der Gefahr der Retraumatisierung aufgrund erlittener Vergewaltigungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG; § 71 Abs. 1 AsylVfG; § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG; § 51 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 VwVfG; § 51 Abs. 2 VwVfG; § 51 Abs. 3 VwVfG
    Gewährung von Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung; Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat bei erheblicher konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit; Konkrete Gefahr für Leib oder Leben bei Unzugänglichkeit medizinischer Behandlung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 71 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 2
    Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, psychische Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung, Retraumatisierung, Vergewaltigung, Sicherheitskräfte, Folgeantrag, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Drei-Monats-Frist, ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 71 Abs. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1; ; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1; ; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 2; ; VwVfG § 51 Abs. 2; ; VwVfG § 51 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Abschiebungsverbot [§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG] - Abschiebungsverbot; Asylfolgeverfahren; Posttraumatische Belastungsstörung; Retraumatisierung; Türkei; Vergewaltigung durch türkische Soldaten; Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung von Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung; Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat bei erheblicher konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit; Konkrete Gefahr für Leib oder Leben bei Unzugänglichkeit medizinischer Behandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 280
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2007 - 11 LB 398/05
    Dies bedeutet, dass eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib oder Leben im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht nur dann anzunehmen ist, wenn eine notwendige ärztliche Behandlung oder Medikation für die betreffende Krankheit im Herkunftsstaat generell nicht verfügbar ist, sondern auch dann, wenn dem betroffenen Ausländer die an sich vorhandene medizinische Behandlungsmöglichkeit aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 -, BVerwGE 127, 33 = DVBl. 2007, 254).

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 17.10.2006, a. a. O.) anerkannt, dass eine Gefahr für die Rechtsgüter Leib und Leben im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG auch dann vorliegen kann, wenn sie durch die bereits vorhandene Krankheit konstitutionell mit bedingt ist.

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2005 - 11 LB 121/04

    Abschiebungsschutz; Behandlungsmöglichkeit; Bevölkerungsgruppe; erhebliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2007 - 11 LB 398/05
    Dazu gehört auch der Fall, dass die an sich gegebene Behandlungsmöglichkeit für ihn aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen - beispielsweise bei der Gefahr einer Retraumatisierung - nicht erfolgversprechend ist (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 26.2. 2007 - 4 UE 1125/05.A -, juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9.2. 2007 - 10 A 10952/06.OVG - Schl.-H. OVG, Beschl. v. 28.9. 2006 - 4 LB 6/06 - Senatsbeschl. v. 28.2. 2005 - 11 LB 121/04 -, juris).

    Abgesehen davon, dass die Gefahr, uniformierte Personen zu sehen, in der (gesamten) Türkei höher zu veranschlagen ist als im Bundesgebiet (so auch Senatsbeschl. v. 28.2. 2005, a. a. O.), ist die Einschätzung des Sachverständigen nachvollziehbar, dass wegen der besonderen psychischen Situation der Klägerin, bei der die Unterscheidungsfähigkeit zwischen tatsächlich gefährlichen und ungefährlichen Situationen beeinträchtigt sei, eine Konfrontation mit dem Trauma oder Orten, die dem Ort des Traumas in vielfacher Hinsicht ähnelten und mit Personen, die dem Kreis der Täter in Aussehen oder Handlungsweise ähnelten, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit dazu führe, dass sie in eine akute psychotische Dekompensation gerate und darüber hinaus hochgradig suizidal reagiere.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 10 A 10952/06

    Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2007 - 11 LB 398/05
    Dazu gehört auch der Fall, dass die an sich gegebene Behandlungsmöglichkeit für ihn aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen - beispielsweise bei der Gefahr einer Retraumatisierung - nicht erfolgversprechend ist (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 26.2. 2007 - 4 UE 1125/05.A -, juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9.2. 2007 - 10 A 10952/06.OVG - Schl.-H. OVG, Beschl. v. 28.9. 2006 - 4 LB 6/06 - Senatsbeschl. v. 28.2. 2005 - 11 LB 121/04 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2006 - 4 LB 6/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2007 - 11 LB 398/05
    Dazu gehört auch der Fall, dass die an sich gegebene Behandlungsmöglichkeit für ihn aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen - beispielsweise bei der Gefahr einer Retraumatisierung - nicht erfolgversprechend ist (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 26.2. 2007 - 4 UE 1125/05.A -, juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9.2. 2007 - 10 A 10952/06.OVG - Schl.-H. OVG, Beschl. v. 28.9. 2006 - 4 LB 6/06 - Senatsbeschl. v. 28.2. 2005 - 11 LB 121/04 -, juris).
  • VGH Hessen, 26.02.2007 - 4 UE 1125/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2007 - 11 LB 398/05
    Dazu gehört auch der Fall, dass die an sich gegebene Behandlungsmöglichkeit für ihn aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen - beispielsweise bei der Gefahr einer Retraumatisierung - nicht erfolgversprechend ist (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 26.2. 2007 - 4 UE 1125/05.A -, juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9.2. 2007 - 10 A 10952/06.OVG - Schl.-H. OVG, Beschl. v. 28.9. 2006 - 4 LB 6/06 - Senatsbeschl. v. 28.2. 2005 - 11 LB 121/04 -, juris).
  • VG Stuttgart, 14.01.2008 - A 11 K 4941/07

    Abschiebungsverbot bei posttraumatischer Belastungsstörung; fehlende Sachkunde

    Dieses Vermeidungsverhalten ist Teil des Krankheitsbildes und nur bedingt willentlich beeinflussbar (vgl. Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 4. Auflage, Seite 752; Hinckeldey/Fischer, Psychotraumatologie der Gedächtnisleistung; Birck, Traumatisierte Flüchtlinge sowie in ZAR 2002, 28 ff.; Haenel/Birck, VBlBW 2004, 321, 322; Mehari, Koch, Bittenbinder, Wirtgen, Haenel, Hüther in: Asylpraxis, Band 9 Seite 17 ff.; ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - juris -).

    Die Folge davon kann eine akute Dekompensation wie z. B. schwere depressive Reaktion, psychotische Dekompensation, suizidale Handlung und anderes sein und zu einer dauerhaften Verschlimmerung oder Chronifizierung des posttraumatischen Krankheitsprozesses führen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - juris -).

    30 Bereits diese konkrete Gefahr der Retraumatisierung begründet ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (ebenso VGH München, Urt. v. 20.10.1999 - 23 B 98.30524; VGH Kassel, Urt. v. 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - juris - OVG Koblenz, Urt. v. 09.02.2007 - 10 A 10952/06.OVG - ; OVG Schleswig, Beschl. v. 28.09.2006 - 4 LB/06 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - juris - und Urt. v. 12.09.2007 - 8 LB 210/05 - juris -).

    Die Gefahr der Retraumatisierung lässt sich nicht auf den eigentlichen Ort eingrenzen, an dem die Verletzungshandlung erfolgte, denn auch andere Orte und Personen im Heimatland, die dem zugrundeliegenden traumatischen Erlebnis gleichen, ähneln oder auch nur Anklänge daran haben, führen zu einer Reaktualisierung der inneren Bilder des traumatischen Erlebens in der Vorstellung und den körperlichen Reaktionen des Betroffenen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.02.2005 - 11 LB 121/04 und Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - juris -), so dass im Falle der Klägerin die Gefahr der Retraumatisierung konkret und landesweit gegeben ist.

    Nach fachwissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine erfolgreiche Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen nur in einer sicheren Umgebung und bei Schutz vor weiterer Traumaeinwirkung möglich (vgl. Stellungnahme der wissenschaftlichen Fachgesellschaften, veröffentlicht in: http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/down.asp ? typ=PDF&id=1166 ; Koch in: Asylpraxis Band 9 S. 61, 78; Gierlichs/Wenk-Ansohn, ZAR 2005, 405, 408; Gierlichs, ZAR 2006, 277, 279; Bittenbinder in: Asylpraxis Band 9, S. 35, 54 ff.; Graessner u.a., Die Spuren von Folter, S. 77 ff.; ebenso OVG Koblenz, Urt. v. 23.09.2003, Asylmagazin 4/2004, 33; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - juris -).

  • VG Stuttgart, 24.10.2008 - A 11 K 766/08

    (Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes nach §

    Die Folge davon kann eine akute Dekompensation wie z. B. schwere depressive Reaktion, psychotische Dekompensation, suizidale Handlung und anderes sein und zu einer dauerhaften Verschlimmerung oder Chronifizierung des posttraumatischen Krankheitsprozesses führen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - juris = NVwZ-RR 2008, 280).

    32 Bereits diese konkrete Gefahr der Retraumatisierung begründet ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (ebenso VGH Kassel, Urt. v. 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - juris - OVG Koblenz, Urt. v. 09.02.2007 - 10 A 10952/06.OVG - und Urt. v. 30.04.2008 - 1 A 10433/07.OVG; OVG Schleswig, Beschl. v. 28.09.2006 - 4 LB/06 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - juris =NVwZ-RR 2008, 280 und Urt. v. 12.09.2007 - 8 LB 210/05 - juris -).

    Die Gefahr der Retraumatisierung lässt sich nicht auf den eigentlichen Ort eingrenzen, an dem die Verletzungshandlung erfolgte, denn auch andere Orte und Personen im Heimatland, die dem zugrundeliegenden traumatischen Erlebnis gleichen, ähneln oder auch nur Anklänge daran haben, führen zu einer Reaktualisierung der inneren Bilder des traumatischen Erlebens in der Vorstellung und den körperlichen Reaktionen des Betroffenen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.02.2005 - 11 LB 121/04 und Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - a.a.O.), so dass im Falle des Klägers die Gefahr der Retraumatisierung konkret und landesweit gegeben ist.

    1166 ; Koch in: Asylpraxis Band 9 S. 61, 78; Gierlichs/Wenk-Ansohn, ZAR 2005, 405, 408; Gierlichs, ZAR 2006, 277, 279; Bittenbinder in: Asylpraxis Band 9, S. 35, 54 ff.; Graessner u.a., Die Spuren von Folter, S. 77 ff.; ebenso OVG Koblenz, Urt. v. 23.09.2003, Asylmagazin 4/2004, 33 und Urt. v. 30.04.2008 - 1 A 10433/07.OVG; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05

    Bestehen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses im Sinne des § 60

    Dass in diesem Fall an sich im Zielstaat vorhandene Behandlungsmöglichkeiten unerheblich sind, wenn sie für den Betroffenen aus für ihn in der Erkrankung selbst liegenden Gründen, nämlich wegen der Gefahr der Retraumatisierung, nicht erfolgversprechend sind, ist inzwischen überwiegend in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. Beschluss des 11. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.2007 - 11 LB 398/05 - juris, unter Bezugnahme u. a. auf VGH Kassel, Urt. v. 26.2.2007 - 4 UE 1125/05 - OVG Koblenz, Urt. v. 9.2.2007 - 10 A 10952/06 - OVG Schleswig, Beschl. v. 28.9.2006 - 4 LB 6/06 - einschränkend, nämlich gegen die Annahme einer generellen Unmöglichkeit der PTBS - Behandlung im Herkunftsland: OVG Münster, Urt. v. 21.11.2005 - 21 A 1117/03 - m. w. N. auf die Rspr. des OVG Münster).
  • VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 3493/15

    Feststellung von Abschiebungsverboten gem. § 60 Abs 5 oder 7 S 1 AufenthGjuris:

    Wie der VGH BW im Urteil vom 27.04.2016 (Az. A 6 S 916/15 - juris Rn. 42 - zwar zu Mazedonien, jedoch auf alle derartigen Fälle übertragbar) erkannt hat, kann sich ein Abschiebungsverbot ungeachtet der prinzipiell ausreichenden Behandelbarkeit und Versorgungsmöglichkeit psychischer Erkrankungen auch daraus ergeben, dass eine Abschiebung aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen für den Betroffenen unzumutbar ist: Dies ist in der bisherigen Rechtsprechung insbesondere für die schwerwiegende Verschlimmerung psychischer Leiden, namentlich der Gefahr einer zu irreparablen Gesundheitsschäden führenden (Re-)Traumatisierung anerkannt (vgl. etwa: Hess. VGH, Urteil vom 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.09.2006 - 4 LB 6/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2007 - 10 A 10952/06 - Bay. VGH, Urteil vom 09.09.2013 - 9 B 10.30261 -, jew. juris; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 26.06.2007 - 11 LB 398/05 -, NVwZ-RR 2008, 280).

    Unter dem Begriff der "Retraumatisierung" wird die durch äußere Ursachen oder Bedingungen (Trigger), die dem zu Grunde liegenden traumatischen Erlebnis gleichen, ähneln oder Anklänge daran haben, ausgelöste Reaktualisierung der inneren Bilder des traumatischen Erlebens in der Vorstellung und den körperlichen Reaktionen des Betroffenen verstanden, die mit der vollen oder gesteigerten Entfaltung des Symptombildes der ursprünglichen traumatischen Reaktion auf der körperlichen, psychischen und sozialen Ebene einhergeht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.04.2005 - 21 A 2152/03.A -, EzAR-NF 051 Nr. 7; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 26.06.2007, a.a.O.; Marx, InfAuslR 2000, 357, 360).

  • VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16

    Prüfung eines Zweitantrags nur, wenn im Erstverfahren im Dublin-Mitgliedstaat

    Denn ein Abschiebungsverbot kann sich ungeachtet der prinzipiell ausreichenden Behandelbarkeit und Versorgungsmöglichkeit psychischer Erkrankungen auch daraus ergeben, dass eine Abschiebung aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen für den Betroffenen unzumutbar ist: Dies ist in der bisherigen Rechtsprechung insbesondere für die schwerwiegende Verschlimmerung psychischer Leiden, namentlich der Gefahr einer zu irreparablen Gesundheitsschäden führenden (Re-)Traumatisierung anerkannt (vgl. etwa: Hess. VGH, Urteil vom 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.09.2006 - 4 LB 6/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2007 - 10 A 10952/06 - Bay. VGH, Urteil vom 09.09.2013 - 9 B 10.30261 -, jew. juris; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 26.06.2007 - 11 LB 398/05 -, NVwZ-RR 2008, 280).

    Unter dem Begriff der "Retraumatisierung" wird die durch äußere Ursachen oder Bedingungen (Trigger), die dem zu Grunde liegenden traumatischen Erlebnis gleichen, ähneln oder Anklänge daran haben, ausgelöste Reaktualisierung der inneren Bilder des traumatischen Erlebens in der Vorstellung und den körperlichen Reaktionen des Betroffenen verstanden, die mit der vollen oder gesteigerten Entfaltung des Symptombildes der ursprünglichen traumatischen Reaktion auf der körperlichen, psychischen und sozialen Ebene einhergeht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.04.2005 - 21 A 2152/03.A -, EzAR-NF 051 Nr. 7; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 26.06.2007, a.a.O.; Marx, InfAuslR 2000, 357, 360).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2016 - A 6 S 916/15

    Behandelbarkeit psychischer Erkrankungen in Mazedonien

    OVG, Beschluss vom 26.06.2007 - 11 LB 398/05 -, NVwZ-RR 2008, 280).Unter dem Begriff der "Retraumatisierung" wird die durch äußere Ursachen oder Bedingungen (Trigger), die dem zu Grunde liegenden traumatischen Erlebnis gleichen, ähneln oder Anklänge daran haben, ausgelöste Reaktualisierung der inneren Bilder des traumatischen Erlebens in der Vorstellung und den körperlichen Reaktionen des Betroffenen verstanden, die mit der vollen oder gesteigerten Entfaltung des Symptombildes der ursprünglichen traumatischen Reaktion auf der körperlichen, psychischen und sozialen Ebene einhergeht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.04.2005 - 21 A 2152/03.A -, EzAR-NF 051 Nr. 7; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 26.06.2007, a.a.O.; Marx, InfAuslR 2000, 357, 360).
  • VG Augsburg, 16.07.2018 - Au 5 K 17.31406

    Erfolglose Asylklage eines afghanischen Flüchtlings paschtunischer

    In diesem Fall sind an sich im Zielstaat vorhandene Behandlungsmöglichkeiten unerheblich, wenn sie für den Betroffenen aus für ihn in der Erkrankung selbst liegenden Gründen, nämlich wegen der Gefahr der Retraumatisierung, nicht erfolgversprechend sind (vgl. NdsOVG, U. v. 12.9. 2007 - 8 LB 210/05 - juris Rn. 31; B. v. 26.6. 2007 - 11 LB 398/05 -, juris Rn. 32).
  • VG Hannover, 28.03.2018 - 11 A 3406/17

    Abschiebungsverbot; Anforderungen an den Sachvortrag; Asyl; Beweisantrag;

    In diesem Fall sind an sich im Zielstaat vorhandene Behandlungsmöglichkeiten unerheblich, wenn sie für den Betroffenen aus für ihn in der Erkrankung selbst liegenden Gründen, nämlich wegen der Gefahr der Re-Traumatisierung, nicht erfolgversprechend sind (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 12. September 2007 - 8 LB 210/05 - juris Rn. 31, sowie Beschluss vom 26. Juni 2007 - 11 LB 398/05 -, juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 02.10.2015 - 9 ZB 15.30097

    Asylrecht Türkei; Prozesskostenhilfe; rechtliches Gehör; medizinische und

    Zum anderen werden zwar mehrere Fragen aufgeworfen, diese lassen sich allerdings bereits im Wesentlichen durch die im Zulassungsvorbringen selbst zitierten Entscheidungen (vgl. NdsOVG, B.v. 26.6.2007 - 11 LB 398/05 und B.v. 28.2.2005 - 11 LB 121/04) beantworten.
  • VG Regensburg, 18.03.2010 - RO 8 K 09.30054

    1. Zur Strafverfolgung wegen Mitgliedschaft in einer Vereinigung im Sinne des

    Dilling/Mombour/Schmidt, Internationale Klassifizierung psychischer Störungen, ICD-10, Kapitel V, S. 157; Middeke, posttraumatisierte Flüchtlinge im Asyl- und Abschiebungsprozess, DVBl. 2004, S. 150, 151; Beschl. des OVG Lüneburg vom 26.06.2007 Az. 11 LB 398/05, NVwZ-RR 2008, S. 280; Beschl. des VGH Kassel vom 26.03.2007 Az. 7 UZ 3020/06, NVwZ-RR 2008, S. 153; Beschluss des OVG Münster vom 06.09.2004 Az. 18 B 2661/03-juris.
  • VG München, 30.04.2021 - M 1 K 17.40855

    Erfolglose Asylklage türkischer Staatsangehöriger

  • VG Göttingen, 07.10.2014 - 4 A 150/12
  • VG Oldenburg, 16.07.2007 - 5 A 5367/05

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Ausgrenzung; Behandlung;

  • VG Düsseldorf, 13.01.2015 - 28 K 8103/14

    Folgeantrag; Serbien; PTBS; Retraumatisierung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 16/18

    Feststellung eines Abschiebungsverbots wegen psychischer Erkrankung

  • VG Aachen, 10.09.2015 - 1 K 752/15
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 1 A 10433/07

    Kosovo, Unabhängigkeit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

  • VG Trier, 09.05.2016 - 6 K 2050/15
  • VG München, 24.11.2021 - M 5 K 17.37624

    Erfolglose Asylklage (Pakistan, interner Schutz, PTBS)

  • VG Ansbach, 07.05.2008 - AN 15 K 07.30677

    Aserbaidschan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • VG Göttingen, 13.03.2012 - 2 A 11/10
  • VG Göttingen, 22.06.2010 - 1 A 207/08

    Abschiebungshindernis; Multiple Sklerose; Türkei

  • VG Göttingen, 15.10.2013 - 4 A 63/11
  • VG Göttingen, 05.02.2013 - 4 A 69/12
  • VG Göttingen, 03.12.2009 - 4 A 109/05

    Aufenthaltserlaubnis, Posttraumatische Belastungsstörung, Retraumatisierung

  • VG Göttingen, 06.02.2013 - 4 A 177/11

    Serbien, Vojvodina, Abschiebungsverbot, Abschiebungsschutz, Posttraumatische

  • VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 7 K 2703/09

    Abschiebungsverbot, Bosnien-Herzegowina, Muslime, Gruppenverfolgung, medizinische

  • VG Hannover, 08.10.2008 - 12 A 8977/05

    Russland, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • VG Braunschweig, 03.11.2015 - 6 A 225/14
  • VG Göttingen, 03.12.2009 - 4 A 106/07

    Abschiebungsverbot, Bosnien-Herzegowina, Posttraumatische Belastungsstörung,

  • VG München, 14.05.2009 - M 24 K 08.50377

    Posttraumatische Belastungsstörung; Retraumatisierung; konkrete Gefahr für Leib

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2009 - 11 ME 178/09

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Schutz

  • VG Göttingen, 21.05.2008 - 1 A 445/06

    Kosovo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • VG Braunschweig, 19.02.2009 - 4 A 593/06

    Syrien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20327
OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 17/07 (https://dejure.org/2007,20327)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.08.2007 - 2 LB 17/07 (https://dejure.org/2007,20327)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. August 2007 - 2 LB 17/07 (https://dejure.org/2007,20327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung des ortsfremden Mieters eines Dauerliegeplatzes im Yachthafen einer als Kurort anerkannten Gemeinde zu einer Kurabgabe in Form eines jährlichen Tourismusbeitrages; Rechtsmäßigkeit der einheitlichen Erhebung einer Kurabgabe im gesamten ...

  • Judicialis

    KAG SH § 10

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 17/07
    Die angegriffene Tourismusbeitragserhebung stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen VG (Gerichtsbescheid v. 09.11.1992 - 6 A 266/91 -) und OVG (Urteile vom 12.03.1992 - 2 L 200/91 - und vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 -).

    Diese Auffassung hat der Senat in seinem Urteil vom 04.10.1995 (- 2 L 197/94 - in: SchlHA 1996, 50 = Die Gemeinde 1996, 80 = KStZ 1996, 215) noch einmal bestätigt.

    Während der Senat insoweit bislang von einer widerleglichen Vermutung der Nutzungsmöglichkeit ausgegangen ist (vgl. Urt. v. 04.10.1995 a.a.O.; Thiem/Böttcher a.a.O., § 10 Rdnr. 46), spricht das Bundesverwaltungsgericht hier sogar von einer unwiderleglichen Vermutung (Urt. v. 27.09.2000 a.a.O.).

    Die Gelegenheit zur Inanspruchnahme solcher Einrichtungen haben grundsätzlich auch solche Gäste, deren Herberge einige Kilometer von den Kur- und Erholungseinrichtungen entfernt liegt, sofern diese mit allgemeinen oder mit Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel leicht erreichbar sind (Senatsurt. v. 04.10.1995 aaO).

    Ob er von dieser Möglichkeit im einzelnen Gebrauch macht bzw. überhaupt Gebrauch machen will, ist unerheblich (Senatsurt. v. 04.10.1995 a.a.O.; Thiem/Böttcher a.a.O., § 10 Rdnr. 44, 45).

    Verneint wird die Möglichkeit bei Personen, die sich im Rahmen einer militärischen Ausbildung oder als Insasse einer geschlossenen Anstalt im Kurort aufhalten oder bei Gästen, die sich aus gesundheitlichen Gründen in stationäre Behandlung begeben und die Klinik nicht - auch nicht zu bestimmten Tageszeiten - verlassen können (Urt. d. Senats v. 04.10.1995 a.a.O.; Thiem/Böttcher a.a.O., § 10 Rdnr. 47).

    Bei der Heranziehung zur Jahreskurabgabe wäre es ihm deshalb grundsätzlich verwehrt, im Einzelfall den Nachweis zu führen, er habe sich nur für einen kürzeren Zeitraum im Stadtgebiet aufgehalten (Senatsurt. v. 04.10.1995 a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00

    Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 17/07
    Eine von ihm getroffene Regelung ist nicht zu beanstanden, solange sich dafür ein sachlich einleuchtender Grund finden lässt und nicht willkürlich erscheint (BVerwG, Urt. v. 27.09.2000 - 11 CN 1/00 - m.w.N. in NordÖR 2001, 216).

    Besteht danach eine zumutbare Erreichbarkeit, verbleibt kein Grund, warum die in der Marina unterkommenden Gäste nicht auch die in den Stadtteilen ... und ... vorhandenen Kureinrichtungen mit finanzieren sollten (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.09.2000 a.a.O.).

    Dies gelte etwa dann, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten zu erwarten sei, "dass bestimmte Gäste, obwohl sie im Erhebungsgebiet Unterkunft nehmen, die dortigen Kureinrichtungen insgesamt merklich weniger frequentieren" und dies dazu führt, dass der mit der Abgabe abzugeltende Vorteil abnimmt (BVerwG, Urt. v. 27.09.2000 a.a.O.).

    Während der Senat insoweit bislang von einer widerleglichen Vermutung der Nutzungsmöglichkeit ausgegangen ist (vgl. Urt. v. 04.10.1995 a.a.O.; Thiem/Böttcher a.a.O., § 10 Rdnr. 46), spricht das Bundesverwaltungsgericht hier sogar von einer unwiderleglichen Vermutung (Urt. v. 27.09.2000 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.1992 - 2 L 200/91

    Kurzone; Kurabsatz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 17/07
    Die angegriffene Tourismusbeitragserhebung stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen VG (Gerichtsbescheid v. 09.11.1992 - 6 A 266/91 -) und OVG (Urteile vom 12.03.1992 - 2 L 200/91 - und vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 -).

    Hierzu wurde im Urteil vom 12.03.1992 (- 2 L 200/91 - in: Die Gemeinde 1992, 255 = SchlHA 1993, 98) ausgeführt: .

    Im Übrigen bliebe es der gemeindlichen Prüfung überlassen, ob nach Maßgabe des Bundesverwaltungsgerichts eine ausnahmsweise Bildung von Kurzonen in Betracht kommen kann und soll, weil die Gäste eines Stadtteils die Kureinrichtungen anderer Stadtteile "insgesamt merklich weniger frequentieren", Auf jeden Fall dürfte eine Staffelung nach Zonen nicht als Instrument der Wirtschaftslenkung eingesetzt werden, um etwa Standortnachteile einzelner Beherbergungsbetriebe auszugleichen (vgl. Senatsurt. v. 12.03.1992 - a.a.O.; Thiem/Böttcher, a.a.O., § 10 Rdnr. 89 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 5943/92

    Angaben zur Kreis- und Gemeindezugehörigkeit im Kataster; Beweisanforderungen an

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 17/07
    Das Stadt- bzw. Gemeindegebiet wiederum ist grundsätzlich Landgebiet (Gönnenwein, Gemeinderecht, 1963, S. 77; Gronemeyer, Die gemeindefreien Gebiete, 1971, S. 79; OVG Lüneburg, Urt. v. 19.01.1995 - 1 L 5943/92 - in NdsVBl 1995, 160 und in juris), während das offene Meer regelmäßig gemeindefrei ist, es sei denn, ein Teil des Küstengewässers ist den angrenzenden Gemeinden als Gebiet zugewiesen worden (Gönnenwein und Gronemeyer a.a.O.; Hoffmann, Das Gemeindegebiet, Die Gemeinde 1975, 33, 36; Petersen, Deutsches Küstenrecht, 1. Aufl. 1989, S. 60 ff. m.w.N.).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 14.09.2020 - LVerfG 3/19

    Zuständigkeitserweiterung ("Bezirkserweiterung") im Zusammenhang mit der Festen

    (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. August 2007 - 2 LB 17/07 -, NVwZ-RR 2008, 280, juris Rn. 23; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 M 136/05 - NordÖR 2006, 206, Juris Rn. 24).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 2/07

    Bestimmtheit; Gleichheitssatz; Kurabgabe; Kurzone

    In Anknüpfung an diese Rechtssprechung hat der Senat im Falle eines weitläufigen Stadtgebietes mit verschiedenen Ortsteilen, aber einheitlicher Anerkennung als Seebad, an der durch Urteil vom 12. März 1992 (a.a.O.) begründeten Rechtsprechung festgehalten und die Erhebung einer (einheitlichen) Kurabgabe auch in jenen Ortsteilen für rechtmäßig angesehen, die von den Kureinrichtungen weiter entfernt liegen (Urt. v. 22.08.2007 - 2 LB 17/07 -, Die Gemeinde 2007, 290 = NVwZ-RR 2008, 280).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 3/07
    In Anknüpfung an diese Rechtssprechung hat der Senat im Falle eines weitläufigen Stadtgebietes mit verschiedenen Ortsteilen, aber einheitlicher Anerkennung als Seebad, an der durch Urteil vom 12. März 1992 (a.a.O.) begründeten Rechtsprechung festgehalten und die Erhebung einer (einheitlichen) Kurabgabe auch in jenen Ortsteilen für rechtmäßig angesehen, die von den Kureinrichtungen weiter entfernt liegen ( Urt.v. 22.08.2007 - 2 LB 17/07 -, Die Gemeinde 2007, 290 = NVwZ-RR 2008, 280).
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